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   VGH Bayern, 02.10.2015 - 11 CS 15.1788   

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https://dejure.org/2015,29458
VGH Bayern, 02.10.2015 - 11 CS 15.1788 (https://dejure.org/2015,29458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2015 - 11 CS 15.1788 (https://dejure.org/2015,29458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 11 CS 15.1788 (https://dejure.org/2015,29458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Widersprüchliche Haaranalysen; Haarprobe aus Dreadlocks; Weiterer Aufklärungsbedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Drogenkonsums

  • rewis.io

    Wiedersprechende Ergebnisse von Haargutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Drogenkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haaranalyse ist bei Dreadlocks unbrauchbar

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 11 CS 15.802

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2015 - 11 CS 15.1788
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris; B.v. 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040 - juris; B.v. 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 - juris m.w.N.; OVG NW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 16 B 1032/14

    Ausschluss der Kraftfahreignung durch die einmalige Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2015 - 11 CS 15.1788
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris; B.v. 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040 - juris; B.v. 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 - juris m.w.N.; OVG NW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris).
  • VGH Bayern, 31.07.2013 - 11 CS 13.1395

    Verlust der Fahreignung aufgrund des einmaligen Konsums sog. harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2015 - 11 CS 15.1788
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris; B.v. 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040 - juris; B.v. 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 - juris m.w.N.; OVG NW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040

    Fahreignung; Methamphetamin; unbewusste Drogenaufnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2015 - 11 CS 15.1788
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris; B.v. 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040 - juris; B.v. 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 - juris m.w.N.; OVG NW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Den Fahrerlaubnisbehörden stehen auch keine den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (vom 27.1.2014 [VkBl S. 110] in der Fassung vom 17.2.2021 [VkBl S. 198]) vergleichbaren verkehrsmedizinischen antizipierten Sachverständigengutachten (vgl. Siegmund in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 3.5.2023, § 2 StVG Rn. 75) zur Verfügung, die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu Eignungsmängeln beim Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wiedergeben würden (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 19), oder entsprechend entwickelte Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaften für Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin, aus denen sich die in Nr. 1 Buchst. c der Anlage 4a zur FeV der Fahreignungsbegutachtung zugrunde zu legenden anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2015 - 11 CS 15.1788 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.742

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit,

    Medizinisch gesehen ist die Alkoholabhängigkeit eine chronische, grundsätzlich lebenslang fortbestehende Erkrankung, die sich nicht allein durch den Zeitablauf und die Einhaltung von Abstinenz erledigt (vgl. Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 4. Auflage 2022, S. 88, aus denen sich die in Nr. 1 Buchst. c der Anlage 4a zur FeV der Fahreignungsbegutachtung zugrunde zu legenden anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze ergeben [vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2015 - 11 CS 15.1788 - juris Rn. 15]).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1157

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum harter Drogen

    Der Senat hat in Kenntnis der genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an seiner Rechtsprechung grundsätzlich festgehalten (vgl. B. v. 2.10.2015 - 11 CS 15.1788 - juris; v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - BayVBl 2015, 568).

    Es kann offen bleiben, welche Anforderungen an die vom Senat in dieser Entscheidung genannte Nachvollziehbarkeit der behaupteten Drogenabstinenz zu stellen sind (vgl. BayVGH, B. v. 2.10.2015 - 11 CS 15.1788 - juris Rn. 14: u.U. Abstinenznachweis für die Vergangenheit über Kopf- und Körperhaaruntersuchungen möglich).

  • VG Bayreuth, 30.01.2018 - B 1 S 17.1060

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an den Vortrag zur Wiedererlangung

    Vielmehr sind an die Beachtlichkeit bzw. Nachvollziehbarkeit einer Abstinenzbehauptung bestimmte Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 20.07.2016 - 11 CS 16.1157 - juris Rn. 16, in dem jedoch ausdrücklich offen gelassen wurde, um welche Voraussetzungen es sich hierbei handelt, und unter Verweis auf B.v. 02.12.2015 - 11 CS 15.1788 - juris Rn. 14).
  • VG Schwerin, 27.07.2023 - 6 B 1855/22

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Den Fahrerlaubnisbehörden stehen auch keine den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (vom 27.1.2014 [VkBl S. 110] in der Fassung vom 17.2.2021 [VkBl S. 198]) vergleichbaren verkehrsmedizinischen antizipierten Sachverständigengutachten (vgl. Siegmund in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 3.5.2023, § 2 StVG Rn. 75) zur Verfügung, die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu Eignungsmängeln beim Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wiedergeben würden (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 19), oder entsprechend entwickelte Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaften für Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin, aus denen sich die in Nr. 1 Buchst. c der Anlage 4a zur FeV der Fahreignungsbegutachtung zugrunde zu legenden anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2015 - 11 CS 15.1788 - juris Rn. 15).
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